Reisebedingungen

Reisebedingungen

Liebe Reiseteilnehmer,

die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln unser Vertragsverhältnis, die somit Gegenstand der Anmeldung werden:

1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Wenn die Reisebestätigung von der Anmeldung abweicht, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bei Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages. Mindestens jedoch 50 Euro. Der Rest wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

3. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenden Angaben sind grundsätzlich bindend, so wie sie die Grundlagen des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss kann ich eine Änderung der Prospektwerbung vornehmen, über die wir den Reisenden selbstverständlich vorher informieren.

4. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Ich behalte mir vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie deren Erhöhung sich pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Für die Durchführung einer Skifreizeit ist eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erforderlich.

5. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt (Für Frühbucher max. 25 Euro bei fristgerechter Anzahlung) in der Regel bis zum 28.Tag vor Reiseantritt 20 %, vom 27.-22.Tag 30 %, vom 21.-15.Tag 40 %, vom 14.-7.Tag 50 %, ab dem 6.Tag vor Reiseantritt bzw. bei Rücktritt am Reisetag oder Nicht-Antritt der Reise 100 % des Reisepreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung mit Stornoschutz. ​


6. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir behalten uns vor, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können ferner Abhilfe in der Weise schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen, sofern dies unseren Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf, oder fehlt eine zugesicherte Leistung, so sind Sie verpflichtet dieses unverzüglich zu melden, um für uns Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Bei Auslassen dieser Meldepflicht, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn keine zumutbare Abhilfe geleistet wird und uns eine zumutbare Zeit/Frist gegeben worden ist.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist und die sofortige Kündigung des Kunden gerechtfertigt ist.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, nicht grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.
Keine Haftung für uns besteht dann, wenn das Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7. Störung durch den Reisenden: „Skireisen Luigi“ kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Firma „Skireisen Luigi“ nachhaltig stört, oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Scha­densersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende.

 

Darüber hinaus gelten die allgemeinen deutschen Reisebedingungen.


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